Die Nachlassabwicklung bezeichnet den gesamten Prozess, der nach dem Tod einer Person notwendig ist, um den Nachlass (also das Vermögen und die Schulden der verstorbenen Person) zu regeln und rechtlich abzuwickeln. Dieser Prozess kann je nach Umfang des Nachlasses, der familiären Situation und etwaigen Erbstreitigkeiten mehr oder weniger komplex sein.
Wesentliche Schritte der Nachlassabwicklung:
- Feststellung des Todes und Ausstellung der Sterbeurkunde:
- Der Tod muss zunächst offiziell festgestellt werden, was in der Regel durch einen Arzt geschieht.
- Die Sterbeurkunde wird beim Standesamt ausgestellt und ist für viele weitere Schritte notwendig.
- Benachrichtigung der Erben:
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- Die Erben müssen informiert werden, was in der Regel durch den Testamentsvollstrecker (falls ein solcher benannt wurde) oder einen Anwalt geschieht.
- Falls kein Testament vorliegt, erfolgt die Erbfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen (gesetzliche Erbfolge).
- Testament prüfen (falls vorhanden):
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- Ein vorhandenes Testament muss geprüft werden. Es ist beim Nachlassgericht oder beim Notar hinterlegt.
- Falls ein Testament vorliegt, wird dieses durch das Nachlassgericht eröffnet.
- Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
- Erbschein beantragen (falls nötig):
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- Der Erbschein ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, wer die Erben des Verstorbenen sind und in welchem Umfang sie erben. Er wird beim Nachlassgericht beantragt.
- Falls ein Testament vorliegt, kann auch ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der die Nachlassabwicklung übernimmt.
- Vermögen und Schulden des Verstorbenen feststellen:
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- Alle Vermögenswerte des Verstorbenen müssen ermittelt werden. Dazu gehören Immobilien, Bankkonten, Lebensversicherungen, Rentenansprüche, Wertpapiere, Fahrzeuge und sonstige Besitztümer.
- Ebenso müssen bestehende Schulden des Verstorbenen (z. B. Kredite, offene Rechnungen) ermittelt werden.
- Steuern und Schulden bezahlen:
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- Erben müssen sich um die Begleichung der Schulden und der Steuern des Verstorbenen kümmern. In Deutschland ist zum Beispiel die Erbschaftsteuer relevant, die je nach Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad variiert.
- Der Nachlass muss gegebenenfalls auch auf Schulden überprüft werden. Wenn der Nachlass überschuldet ist, kann es ratsam sein, die Erbschaft auszuschlagen, um nicht für die Schulden des Verstorbenen aufkommen zu müssen.
- Verwertung des Nachlasses:
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- Die Erben entscheiden, wie mit den Vermögenswerten des Nachlasses umgegangen wird. In einigen Fällen muss das Vermögen verkauft oder geteilt werden, um den Nachlass zu liquidieren und etwaige Schulden zu begleichen.
- Dies kann zum Beispiel das Verkaufen von Immobilien, Autos oder Wertgegenständen umfassen. Falls ein Erbe das geerbte Gut behalten möchte, muss der Wert unter den Erben aufgeteilt oder ausgeglichen werden.
- Verteilung des Nachlasses an die Erben:
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- Nach Begleichung von Schulden und Steuern erfolgt die endgültige Verteilung des Nachlasses gemäß dem Testament oder den gesetzlichen Regelungen.
- Falls ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wurde, stellt dieser sicher, dass der Nachlass ordnungsgemäß verteilt wird.
- Abschluss der Nachlassabwicklung:
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- Nachdem alle Vermögenswerte verteilt und alle Verpflichtungen (Schulden, Steuern) beglichen sind, kann die Nachlassabwicklung abgeschlossen werden.
- In einigen Fällen muss die Abwicklung beim Nachlassgericht oder bei anderen Behörden gemeldet werden.
Wichtige Punkte bei der Nachlassabwicklung:
- Erbengemeinschaft: Wenn mehrere Personen erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Diese muss sich in vielen Fällen über die Verteilung des Nachlasses einig werden. In manchen Fällen können Streitigkeiten entstehen, die dann durch das Nachlassgericht oder in einem Erbprozess geklärt werden müssen.
- Erbausschlagung: Wenn die Erben feststellen, dass der Nachlass überschuldet ist oder sie den Nachlass nicht annehmen wollen, können sie die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls ausschlagen.
- Steuerliche Aspekte: Es ist ratsam, einen Steuerberater oder Anwalt hinzuzuziehen, wenn der Nachlass komplex ist oder hohe Steuerforderungen zu erwarten sind.
- Beratung durch Notar oder Anwalt: Besonders in komplizierten Fällen, bei denen es keine klare Regelung im Testament gibt oder bei Erbstreitigkeiten, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.
- Schätzung der geerbten Kunstgegenstände, Uhren, Schmuck und Münzen: Der Kunsthandel Bursch bewertet Ihren Nachlass und erstellt Gutachten für Versicherungen und die Erbengemeinschaft.
Wichtige Dokumente bei der Nachlassabwicklung:
- Sterbeurkunde
- Testament (falls vorhanden)
- Erbschein (falls erforderlich)
- Nachweise über Vermögen und Schulden des Verstorbenen (z. B. Kontoauszüge, Verträge, Versicherungsdokumente)
- Steuererklärungen des Verstorbenen, falls noch nicht eingereicht
Die Nachlassabwicklung kann sich je nach Umfang des Nachlasses und den familiären Verhältnissen über mehrere Monate oder sogar Jahre hinziehen.